Renovierung einer Mietwohnung Pflicht oder nicht.
Was ist nun richtig? Darf ein Vermieter von seinem Mieter verlangen, die Wohnung in regelmäßigen Abständen zu renovieren, ebenso beim Auszug der Wohnung.
Das war lange Zeit die gängige Praxis. Doch das BGB besagt, daß man die Wohnung bei Auszug in einem ordnungsgemäßen Zustand überlassen muß und der Mieter die Wohnung in diesem Zustand während der Mietzeit erhalten muß. Die Renovierung einer Wohnung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters.
Der Vermieter darf nicht die Renovierungspflicht auf den Mieter abwälzen und dann auch noch ihm vorschreiben, wie er renovieren soll. So kann dem Mieter zwar nicht vorgeschrieben werden, eine kindgerechte Tapete aus einem Kinderzimmer zu entfernen. Ganz anders verhält es sich wenn im Schlafzimmer die Wände eine rote Farbe haben. Die muß der Mieter laut dem Landgericht Frankfurt entfernen, denn diese gilt als unüblich. Die Renovierung der Wände geht auf Kosten des Mieters. Auch darf der Mieter auf Grund der Renovierungsarbeiten keine höhere Miete als üblich verlangen.


















